Private Förderungen
Weiterbildungsgeld
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche
Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben,
erhalten Sie AMS Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle
Bedingungen. Weiterbildungsgeld
Bildungskarenz
Sie wollen Ihre Schule oder Studium abschließen? Oder sich beruflich
weiterbilden – ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen? Bildungskarenz
Bildungsteilzeitgeld
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit
vereinbaren, erhalten Sie vom AMS
Bildungsteilzeitgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen. Bildungsteilzeitgeld
Förderung für Firmen
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Gefördert werden Weiterbildungen von
gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten
der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und
deren Einkommen zu erhöhen. Qualifizierungsförderung
Was wird gefördert?
Kosten des Unternehmens bei:
• zusätzlichem
Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer
Berufsschulklasse
• Vorbereitungskursen auf
Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische
Lehrabschlussprüfung
• Vorbereitungskurse auf
Prüfungen in der Berufsschule in einzelnen Pflichtgegenständen (bis
31.03.2021)
• Nachhilfekursen auf
Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache
bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)
Methodik Präsenz/Online
Förderbar
sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden
genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt
werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei
diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen
Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert
auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische
Elemente beinhaltend). Diese Festlegung ist befristet bis 31.03.2021.
Wer kann die Förderung beantragen?
• Unternehmen, die berechtigt
sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
• Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
100
Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die
gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für:
• Vorbereitungskurse auf
Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
• Nachhilfekurse auf
Pflichtschulniveau
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die
Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
Wiederholung
der Berufsschulklasse:
• Lehrling hat eine negativ
absolvierte Klasse wiederholt
• Lehrling hat entweder in
einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb
eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht
• bezahlte Freistellung und
Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb
Vorbereitungskurse
auf Nachprüfungen, Prüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und
Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau:
• Betrieb trägt gesamte
Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
• Der/die KursteilnehmerIn muss eine
Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können
• Ausbildung findet in der
Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
• Der errechnete Förderbetrag
beträgt mindestens 30 Euro.
• Bei Kursen auf Prüfungen in
einzelnen Berufsschulpflichtgegenständen wird dem Antrag ein Dokument mit
Angabe von Kursinhalt und Fach des Pflichtgegenstandes angeschlossen
Sollten
Kurse aufgrund der Covid 19 Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben sein, werden die nachgeholten Kurse dann gefördert, wenn der
Lehrvertrag im Zeitpunkt der Anmeldung zum abgesagten Kurs aufrecht war.
Wer beantragt die Förderung bis wann?
• Der Förderantrag inkl.
Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person
einzubringen.
• Die Frist für eine mögliche
Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Wege der Antragstellung
• Stellen Sie Ihren Antrag
elektronisch und sicher!
• Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
Weitere sichere
Antragstellung:
E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher
(Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang
(=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer
Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim
Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte
geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen
Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
• Senden Sie ein Fax an die
auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
• Ein mit TLS 1.0 oder 1.1
gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes
E-Mail.
• Unverschlüsselter gescannter
Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene
Mail-Adresse.
• Übermittlung eines korrekt
und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).
Förderantrag: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Formulare-Lehrstellfoerderung-WKO.html
created with
Edutain .