Wussten Sie, dass Sie Kurse bei uns gefördert bekommen?

AMS Förderung

Private Förderungen
Weiterbildungsgeld 
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben, erhalten Sie AMS Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen. Weiterbildungsgeld
Bildungskarenz 
Sie wollen Ihre Schule oder Studium abschließen? Oder sich beruflich weiterbilden – ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen? Bildungskarenz
Bildungsteilzeitgeld 
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit vereinbaren, erhalten Sie vom AMS  Bildungsteilzeitgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen. Bildungsteilzeitgeld

Förderung für Firmen
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte   
Gefördert werden Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen. Qualifizierungsförderung


WKO: Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Was wird gefördert? 
Kosten des Unternehmens bei:
 zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
• Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
•  Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule in einzelnen Pflichtgegenständen (bis 31.03.2021)
 Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Methodik Präsenz/Online 
Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung ist befristet bis 31.03.2021. 

Wer kann die Förderung beantragen? 
• Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
• Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung? 
100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für: 
• Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
• Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 
Die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen Wiederholung der Berufsschulklasse: 
• Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt
• Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht 
• bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb

 Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen, Prüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau: 
• Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
• Der/die KursteilnehmerIn muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können
• Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
• Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro.
• Bei Kursen auf Prüfungen in einzelnen Berufsschulpflichtgegenständen wird dem Antrag ein Dokument mit Angabe von Kursinhalt und Fach des   Pflichtgegenstandes angeschlossen

Sollten Kurse aufgrund der Covid 19 Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben sein, werden die nachgeholten Kurse dann gefördert, wenn der Lehrvertrag im Zeitpunkt der Anmeldung zum abgesagten Kurs aufrecht war. 

Wer beantragt die Förderung bis wann? 
• Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
• Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Wege der Antragstellung 
• Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
• Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
Weitere sichere Antragstellung:
E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
• Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
• Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
• Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
• Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).
 Förderantrag: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Formulare-Lehrstellfoerderung-WKO.html